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Abnahmeprotokoll bei der Übergabe einer Wohnung

Wer schon mal aus einer Mietwohnung ausgezogen ist, weiß, dass einige Vermieter versuchen, ihren Mietern nach erfolgter Abnahme und Auszug weitere Schäden anzulasten und die Kaution einzubehalten. Sorgenfrei ist, wer das FORMBLITZ Abnahmeprotokoll bei der Übergabe einer Wohnung verwendet. Durch das gemeinsame schriftliche Abarbeiten dieses rechtssicheren und umfassenden Protokolls Raum für Raum bleibt dem Vermieter keine Möglichkeit mehr für nachträgliche Schadensfeststellungen.


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PDF - Preis: CHF 5,90

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PDF, 10 Seiten, 758 KB


Inhalt: Abnahmeprotokoll

1. Wohnzimmer

2. Schlafzimmer

3. Kinderzimmer 1

4. Kinderzimmer 2

5. Gäste- und Arbeitszimmer

6. Flur

7. Küche

8. Bad

9. WC

10. Abstellkammer

11. Balkon und Wintergarten

12. Kellerräume

13. Stellplatz

14. Mietergarten

15. Sonstige Mietgegenstände

16. Zählerstände

17. Sonstiges

Das Abnahmeprotokoll soll Streitigkeiten verhindern

Ein Abnahmeprotokoll kommt üblicherweise bei der Übergabe von Geschäfts- oder Wohnräumen zu Stande und erfasst den Status Quo eines Mietobjektes. Mit einem Abnahmeprotokoll sollen Streitigkeiten über ernsthafte Schäden an den Wänden, Böden und Decken einer Wohnung oder einer Gewerbeeinheit verhindert werden. Aber auch undichte, brüchige und mangelhafte Stellen, die nicht sofort ins Auge fallen werden in einem Abnahmeprotokoll vermerkt. Ein von beiden Seiten im Anschluß an eine Begehung unterschriebenes Dokument schafft Klarheit und verhindert Auseinadersetzungen über Schönheitsfehler nach Übergabe der Wohnung oder der Gewerberäume. Vermieter und Mieter sollten mit dem Abnahmeprotokoll durch die Wohnung gehen und alles genauestens prüfen. Gibt es unterschiedliche Ansichten über den Zustand eines Waschbecken, einer Zimmerecke oder einer Türschwelle sollte direkt vor Ort geklärt werden, wer diese Schäden beseitigt.
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