Die in diesem Musterzeugnis beurteilte Praxisassistentin hat während Ihres Arbeitsverhältnisses nur knapp ausreichende Leistungen erbracht. Auch ihr Sozialverhalten und andere persönliche Fähigkeiten wie Fleiß oder Belastbarkeit entsprechen nur der Note "ausreichend". In unserem Beispiel wurde sie aus betriebsbedingten Gründen gekündigt. Trotzdem hat Sie wie jeder Arbeitnehmer Anspruch auf ein wohlwollend formuliertes Zeugnis, das den weiteren beruflichen Werdegang nicht unnötig erschwert.
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