Für das Jahr 2006 gelangt der neue Lohnausweis auf freiwilliger Basis zur Anwendung. Ab dem Steuerjahr 2007 gilt er in der ganzen Schweiz. Das neue Formular ist als Lohnausweis sowie als Bescheinigung für die Bezüge und Entschädigungen von Verwaltungsräten zu verwenden. Es kann auch zur Bescheinigung von Renten der zweiten Säule eingesetzt werden. Einfach runterladen, sofort ausfüllen und ausdrucken - fertig.
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