Auch als Mieter können Sie einen Mietvertrag jederzeit fristlos kündigen, unabhängig davon, welche Kündigungsfrist vertraglich vereinbart wurde. Für die Wirksamkeit einer solchen außerordentlichen Kündigung bedarf es allerdings eines wichtigen Grundes. Wann dieser gegebenen ist, wird zunächst grundsätzlich durch § 543 BGB geregelt. Wie die wichtigsten Begründungen im Konkreten formuliert sein sollten, können Sie der hier erhältlichen Vorlage entnehmen.
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