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Ausschlagung einer Erbschaft

Mit dieser Vorlage können Sie eine Erbschaft ausschlagen, etwa wenn Sie Schulden geerbt haben. Bitte beachten Sie dabei allerdings Folgendes: Sollten Sie diese Ausschlagung dem Nachlassgericht nicht persönlich zu Protokoll geben können oder wollen, müssen Sie das Schreiben beim Notar beglaubigen lassen. Zudem ist die Ausschlagungsfrist zu wahren, die - wenn Erbe und Erblasser in Deutschland wohn(t)en - 6 Wochen beträgt, gezählt ab Bekanntwerden der Erbschaft.


Verfügbar als:

PDF - Preis: CHF 3,00

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PDF, 2 Seiten, 306 KB


MS Word - Preis: CHF 4,00

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