Mit dieser Vorlage können Sie eine Erbschaft ausschlagen, etwa wenn Sie Schulden geerbt haben. Bitte beachten Sie dabei allerdings Folgendes: Sollten Sie diese Ausschlagung dem Nachlassgericht nicht persönlich zu Protokoll geben können oder wollen, müssen Sie das Schreiben beim Notar beglaubigen lassen. Zudem ist die Ausschlagungsfrist zu wahren, die - wenn Erbe und Erblasser in Deutschland wohn(t)en - 6 Wochen beträgt, gezählt ab Bekanntwerden der Erbschaft.
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