Bei der Anstellung eines leitenden Angestellten gelten in der Geschäftswelt etwas andere Regeln als bei der Anstellung eines einfachen Mitarbeiters. Leitenden Angestellten werden besondere Rechte wie Prokura, Handlungsvollmacht oder Generalvollmacht erteilt. Darüber hinaus werden Sie meist am Gewinn des Unternehmens beteiligt. Welche Sondervergütungen der leitende Angestellte erhält, entscheiden Sie als Unternehmer. Eine nützliche Entscheidungshilfe gibt Ihnen dieser Anstellungsvertrag.
Der Anstellungsvertrag nach schweizerischem Recht regelt im Einzelnen folgende Paragraphen:
| §1 | Art der Tätigkeit | ||
| §2 | Arbeitszeit | ||
| §3 | Vergütung | ||
| §4 | Verschwiegenheitspflicht | ||
| §5 | Nebentätigkeiten | ||
| §6 | Urlaub | ||
| §7 | Reisekosten | ||
| §8 | Erfindungen und Urheberrechte | ||
| §9 | Nachvertragliches Wettbewerbsverbot | ||
| §10 | Altersversorgung | ||
| §11 | Vergütungsfortzahlung | ||
| §12 | Umzugskosten | ||
| §13 | Vertragsstrafe | ||
| §14 | Beendigung des Anstellungsverhältnisses | ||
| §15 | Ausschlussfristen | ||
| §16 | Schlussbestimmungen | ||
| §17 | Salvatorische Klausel |
Diese FORMBLITZ-Vorlage enthält Hilfetexte und Erläuterungen.
Beispiel: Hilfefunktion in einem Arbeitsvertrag (PDF)
Beispiel: Hilfefunktion im Arbeitsvertrag (Word)
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