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Schenkungsvertrag über Gegenstände

“Wieder holen ist gestohlen“ – dieser Kinderreim ist tatsächlich Grund vieler Rechtsstreitigkeiten, insbesondere bei Schenkungen. Schaffen Sie mit Hilfe des FORMBLITZ Schenkungsvertrages von vornherein klare Verhältnisse. Gehen Sie als Schenker sicher, dass Zeitpunkt und Vollzug der Schenkung sowie die Auflagen richtig verstanden werden. Als Beschenkter räumen Sie durch deutliche Vereinbarungen alle Unsicherheiten darüber aus, dass der Gegenstand der Schenkung Ihnen gehört.


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Inhalt: Schenkungsvertrag über Gegenstände

Dieser Schenkungsvertrag nach schweizerischem Recht enthält folgende Paragraphen:

§1 Vertragszweck

§2 Gegenstand des Vertrags

§3 Vollzug der Schenkung

§4 Transport

§5 Schenkungsauflage

§6 Rückgaberecht

§7 Widerruf wegen groben Undanks

§8 Geltung des schweizerischen Schenkungsrechts

§9 Gerichtsstand

§10 Abweichende Regelungen

Ist ein Schenkungsvertrag wirklich notwendig?

Sind sich der Schenker und der Beschenkte grundsätzlich einig, sollten sie die Übertragung eines Gutes absichern, indem ein Schenkungsvertrag aufgesetzt wird. Nur so werden Differenzen in Bezug auf die Bedingungen der Schenkung weiträumig umgangen. Mit einer schriftlichen Vereinbarung, die von beiden Partner unterschrieben wurde, kann es keine zwei Meinungen geben. Auch Missverständnisse gegenüber Dritten, etwa Ämtern bzw. Behörden, können so verhindert werden. Aber auch Erben, die nach dem Ableben eines Erblassers einen verschenkten Gegenstand einfordern, werden mit einem Vertrag auf die Korrektheit der Schenkung hingewiesen. Ein entsprechender Vertrag sollte auch eine Passage enthalten, nach der die gebende Person erklärt, dass sie bisher rechtmäßiger Eigentümer der verschenkten Gegenstände war. Eine Schenkung ist endgültig vorbehaltlich schwerer moralischer Verfehlungen des Beschenkten. Der Schenkende kann den Schenkungsvorgang rückgängig machen, wenn ihm "grober Undank" widerfahren ist. Dazu zählen etwa persönliche Beleidigungen, eine ungerechtfertigte Strafanzeige oder körperliche Angriffe.
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