Mit diesem Aufhebungsvertrag nach schweizerischem Recht beenden Sie ein Arbeitsverhältnis einvernehmlich. Der Arbeitnehmer sollte den Aufhebungsvertrag vor der Unterzeichnung gründlich prüfen, da es kein gesetzliches Widerrufsrecht gibt und der Vertrag in aller Regel nicht rückgängig gemacht werden kann. Der Betriebsrat muss nicht informiert werden.
Einzelne Punkte sind:
| §1 | Beendigung des Arbeitsverhältnisses | ||
| §2 | Freistellung und Urlaubsanspruch | ||
| §3 | Abfindung | ||
| §4 | Vorzeitige Beendigung des Arbeitsverhältnisses | ||
| §5 | Gewinnbeteiligung | ||
| §6 | Spesen | ||
| §7 | Dienstwagen | ||
| §8 | Eigentum der Vertragsparteien | ||
| §9 | Lebensversicherung | ||
| §10 | Zeugnis | ||
| §11 | Nachvertragliches Wettbewerbsverbot | ||
| §12 | Betriebsgeheimnisse | ||
| §13 | Kosten | ||
| §14 | Ausgleichsklausel | ||
| §15 | Salvatorische Klausel |
Diese FORMBLITZ-Vorlage enthält Hilfetexte und Erläuterungen.
Beispiel: Hilfefunktion in einem Vertrag (PDF)
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