In einem Arbeitszeugnis darf sich der Arbeitgeber nur wohlwollend über seine Mitarbeiter äußern. Das sagt das Gesetz. Dadurch hat sich eine "Geheimsprache" etabliert; die meisten Formulierungen haben Ihre ganz speziellen "Untertöne". Als Aussteller eines qualifizierten Arbeitszeugnisses sollten Sie dies unbedingt beachten! Mit diesem Musterzeugnis beurteilen Sie einen Mitarbeiter, von Beruf Brauer und Mälzer, mit der Gesamtnote "befriedigend".
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