Mit der Note „Drei“ wurde dieser Marketing-Assistent in seinem qualifizierten Arbeitszeugnis bewertet. Das bedeutet, dass seine Arbeit im allgemeinen Durchschnitt lag und er offenbar wenig Möglichkeiten hatte, sich auszuzeichnen. Die Formulierungen in unserem Musterzeugnis sind – so wie es die Rechtsprechung fordert – wohlwollend, lassen aber zwischen den Zeilen erkennen, dass der Marketing-Assistent sich nicht besonders hervor getan und nur "befriedigend" abgeschnitten hat.
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