Wenn man als Arbeitgeber einem Angestellten in dessen Arbeitszeugnis nur ein „Befriedigend“ (3) erteilen kann, ist es wichtig, passende und "juristisch korrekte" Formulierungen zu wählen. Denn Sie sind verpflichtet, "wohlwollend" zu urteilen, um den weiteren Berufsweg des betreffenden Mitarbeiters nicht unnötig zu erschweren. Deshalb wird in den Zeugnis-Vorlagen von FORMBLITZ die raffinierte „Geheimsprache“ der Personalmanager benutzt, mit der Sie juristisch auf der sicheren Seite stehen.
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