In einem Arbeitszeugnis darf sich der Arbeitgeber nur wohlwollend über seine Mitarbeiter äußern. Dadurch hat sich eine Geheimsprache etabliert: Die meisten Formulierungen haben ihre ganz speziellen Untertöne. Als Aussteller von Zeugnissen sollten Sie dies auf jeden Fall beachten. Mit dieser Vorlage für ein qualifiziertes Arbeitszeugnis beurteilen Sie die Leistungen einer Hotelfachfrau mit der Gesamtnote "befriedigend". Das Dokument ist auch auf andere Fachkräfte im Hotelgewerbe übertragbar.
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