Ein durchschnittliches, also nur „befriedigendes“ Arbeitszeugnis ist auf dem Arbeitsmarkt alles andere als gefragt. Als Arbeitgeber sollte man daher die Note "Drei" nur bei wirklicher Berechtigung ausstellen. Gerade auch dann, wenn gar nicht beabsichtigt ist, dem betreffenden Angestellten zu kündigen und ihm nur ein Zwischenzeugnis ausgehändigt wird. Die Vorlage ist so gehalten, dass sie auch schnell auf andere Mitarbeiter angepasst werden kann, solange diese keine leitende Tätigkeit ausüben.
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