Verfügbar als:
Es gibt keine Schulnoten im Arbeitszeugnis
In einem Arbeitszeugnis werden keine expliziten Noten vergeben. Die Bewertung erfolgt über bestimmte Formulierungen, für die sich ein verbindlicher Standard herausgebildet hat. Es gibt Klauseln, wie das grammatikalisch falsche "zur vollsten Zufriedenheit", die eine allgemein verständliche Entsprechung zu Schulnoten haben. So kann sichergestellt werden, dass auch der zukünftige Arbeitgeber über die tatsächlichen Fähigkeiten des Arbeitnehmers informiert wird.
Das Gebot der wohlwollenden Formulierung
Der Arbeitgeber ist angehalten, nur wohlwollende Formulierungen im Arbeitszeugnis zu verwenden, damit der weitere Berufsweg des Arbeitnehmers nicht gefährdet wird. Dieses Gebot hat dazu geführt, dass sich eine Reihe von "Geheimformeln" etabliert hat, die auf verdeckte Weise Kritik äußern. Aus diesem Grund gelten Arbeitszeugnisse als einigermaßen kompliziert. Allerdings wurden mittlerweile so viele Artikel und Bücher zum Thema geschrieben, dass von einem Geheimnis kaum mehr noch die Rede sein kann.
Wenn der Arbeitnehmer selbst sein Arbeitszeugnis schreibt
Neben dem Ausstellen von Arbeitszeugnissen durch den Unternehmer gibt es auch immer die Möglichkeit, gerade wenn man zufrieden mit der erbrachten Leistung ist, den Arbeitnehmer sein Zeugnis selbst schreiben zu lassen. Allerdings besteht die Gefahr, dass ein erfahrener Personaler das Eigenlob des Angestellten sofort als solches erkennt. In diesem Fall wird die Richtigkeit der Angaben natürlich in Frage gestellt. Man könnte ein selbstgeschriebenes Zeugnis sogar so auslegen, als wäre die Sache des Angestellten dem Arbeitgeber nicht wichtig genug, sich selbst darum zu kümmern