Mit diesem Testament nach schweizerischem Recht können Sie Ihre Kinder als Vorerben sowie Abkömmlinge Ihrer Kinder oder deren Abkömmlinge als Nacherben bestimmen. Zur Sicherung der Rechte der Nacherben im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften können Sie einen Nacherbenvollstrecker beziehungsweise Testamentsvollstrecker bestimmen.
![]()