Übergabeprotokoll als Anlage zum Mietvertrag. Ausgehändigt bei Übergabe der Wohnung, um die Ausstattung der einzelnen Räume zu dokumentieren: Anzahl der Räume, Quadratmeterzahl, Gemeinschaftsnutzung von Sonderräumen, besondere Ausstattungsmerkmale, Schlüssel, bauliche Mängel und Zeitpunkt der geplanten Beseitigung. Der Mieter bestätigt den Zustand. Zusätzlich enthalten ist eine selbstschuldnerische Bürgschaft auf "erstes Anfordern" unter Verzicht auf Hinterlegungsrecht.
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